Rechtsanwälte für Sozialrecht in Velbert

Das Sozialrecht gewährt in Deutschland Ansprüche aller Bundesbürger gegen bestimmte Sozialleistungsträger aufgrund des Sozialstaatsprinzips. Zu diesen Sozialleistungsträgern zählen Krankenkassen, die Arbeitsagentur, das Jobcenter, Rentenversicherungen und viele weitere. Dabei sind alle Rechtsnormen erfasst, die der Absicherung soziale Risiken wie bspw. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit sowie Einkommenslosigkeit dienen. Unter die Ansprüche fallen bspw. Geldleistungen für Krankenbehandlungen, die Grundsicherung sowie die Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Umfasst ist zudem das Schwerbehindertenrecht, welches im Sozialgesetzbuch geregelt ist und auf die UN-Behindertenrechtskonvention zurückgeht, welche in deutsches Recht umgesetzt wurde. Besonders die Sozialversicherung ist wesentlicher Bestandteil des Sozialrecht. Dazu zählen außer der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung auch die Arbeitslosenversicherung. Auch die Kinder- und Jugendhilfe ist vom Sozialrecht umfasst, sodass auch die Themen Unterhalt, Jugendamt und Kindergeld mit einfließen. Wir vertreten Sie in allen Belangen des Sozialrechts. Umfasst sind u.a. folgende Aspekte:


  • Arbeitsagentur
  • Jobcenter
  • Grundsicherung
  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Schwerbehindertenrecht
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unterhalt
  • Kindergeld
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