Rechtsanwälte für Waffenrecht in Velbert

Das Waffenrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die für den Umgang mit Waffen in Deutschland, unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, maßgeblich sind. Ziel des Waffenrechts ist es, den privaten Erwerb und den Besitz von Waffen zu reglementieren und dem illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz vorzubeugen. Zu den umfassten Waffen und sonstigen gefährlichen Werkzeugen zählen in erster Linie Schusswaffen und Munition, aber auch Hieb- und Stichwaffen sowie Stoßwaffen. Des Weiteren fallen aber auch bspw. Böller, Schussapparate und sonstige Waffen, wie Druckluftwaffen und Reizstoffsprühgeräte (Pfefferspray) unter das Waffenrecht. In der täglichen Rechtspraxis geht es häufig um die Zulassung und den Erwerb von Waffen sowie dessen Lagerung, Handel, Besitz, Gebrauch und Aufbewahrung. In Deutschland regelt das Waffengesetz (WaffG) den Umgang mit Waffen, definiert aber auch verbotene Waffen (bspw. Springmesser oder Schlagringe). Das deutsche Waffengesetz unterliegt regelmäßige Änderungen und gilt international als eines der strengsten. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Belangen des Waffenrechts. Umfasst sind u.a. folgende Aspekte:


  • Erwerb und Besitz von Waffen
  • Illegaler Waffenbesitz
  • Verbotene Waffen
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Wir leisten rechtliche Beratung auf höchstem Niveau. Parteilichkeit, Verschwiegenheit und Unabhängigkeit, die anwaltlichen Kardinalspflichten, sind die Maximen unseres Handelns: Wir verstehen uns nicht nur als unabhängige und damit im besten Sinne unserer Auftraggeber auch kritische Berater, sondern stets zugleich als Vertreter Ihrer Interessen, die wir durchzusetzen wissen. Unsere Mandanten profitieren von einem Team, das gerne zusammenarbeitet und Freude am Entwickeln rechtlich tragfähiger und gleichzeitig pragmatischer Lösungsstrategien hat.

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