Sie können über unser Sekretariat mit uns Termine zur persönlichen Rücksprache in unseren Büroräumlichkeiten, oder zur telefonischen Rücksprache vereinbaren. Zur Vorbereitung dieser Termine können Sie uns schon vorher Ihre Unterlagen einreichen, bzw. per Mail zusenden. Dies bedeutet, dass wir uns schon auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen hinreichend vorbereiten und Ihren Fall kompetent diskutieren können. Insoweit Sie dies nicht schon vorab getan haben, schreiben wir gerne auch Ihre Rechtsschutzversicherung an und bitten diese um Erteilung einer Deckungszusage.
Wir arbeiten für Sie auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Bei umfangreicheren Tätigkeiten können wir mit Ihnen gerne auch Gebührenvereinbarungen treffen.
In den Fällen, in denen erkennbar die Möglichkeit besteht, Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe für Sie zu beantragen, machen wir auf diese Möglichkeit aufmerksam und überreichen Ihnen einen entsprechenden Vordruck zur Beantragung.