Willkommen bei Koch & Kessels, Rechtsanwälte in Velbert

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.

Wir sind bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten seit 2000, bzw. 2001 zugelassene Rechtsanwälte. Seitdem beraten wir täglich Privat- und Geschäftskunden, Verbände und Vereine.

Unsere Fachanwaltschaften im Arbeits- und Familienrecht, sowie im Strafrecht und Verkehrsrecht haben wir im Laufe der Jahre nach Dokumentation einschlägiger Fallbearbeitungen und bestandener Prüfungen erworben.

Wir weisen gegenüber der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die regelmäßige, bzw. jährliche Teilnahme an einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen nach. Hierdurch werden wir stets über die aktuellsten Gesetzesänderungen in unseren Fachgebieten, bzw. die sich dort stetig entwickelnde Rechtsprechung informiert. So können wir Sie kompetent außergerichtlich beraten, bzw. -soweit erforderlich -gerichtlich vertreten und durch Rechtsstreitigkeiten in den Instanzen zu führen.

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Markus Koch

Markus P. Koch
Rechtsanwalt

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
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Rechtsanwalt Mike Kessels

Mike Kessels
Rechtsanwalt

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • ADAC Vertragsanwalt
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Wir sind für Sie da.

Sie können über unser Sekretariat mit uns Termine zur persönlichen Rücksprache in unseren Büroräumlichkeiten, oder zur telefonischen Rücksprache vereinbaren. Zur Vorbereitung dieser Termine können Sie uns schon vorher Ihre Unterlagen einreichen, bzw. per Mail zusenden. Dies bedeutet, dass wir uns schon auf das erste Beratungsgespräch mit Ihnen hinreichend vorbereiten und Ihren Fall kompetent diskutieren können. Insoweit Sie dies nicht schon vorab getan haben, schreiben wir gerne auch Ihre Rechtsschutzversicherung an und bitten diese um Erteilung einer Deckungszusage.

Wir arbeiten für Sie auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Bei umfangreicheren Tätigkeiten können wir mit Ihnen gerne auch Gebührenvereinbarungen treffen.

In den Fällen, in denen erkennbar die Möglichkeit besteht, Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe für Sie zu beantragen, machen wir auf diese Möglichkeit aufmerksam und überreichen Ihnen einen entsprechenden Vordruck zur Beantragung.

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