Rechtsanwälte für Familienrecht in Velbert

Als Teilbereich des Zivilrechts regelt das im Grundgesetz verankerte Familienrecht Rechtsverhältnisse in den Bereichen der Ehe, Lebenspartnerschaft (nichteheliche Lebensgemeinschaft), Abstammung, Familie und Verwandtschaft. Das Adoptions- und das Scheidungsrecht sind dabei genauso Teil des Familienrechts wie das Kindschaftsrecht (Eltern-Kind-Verhältnis) sowie das Recht über die gesetzliche Vertretungsbefugnis bei Vormundschaft und rechtlicher Betreuung. In der Praxis geht es oft um vermögensrechtliche Auseinandersetzungen nach Beendigung der Ehe durch Scheidung, Trennung, Auflösung oder Ungültigerklärung bzw. dem Tod eines Ehepartners. Besonders relevant ist hier die Frage der Rechtsnachfolge nach dem Tod eines Ehepartners. Da die Ehe nach dem Gesetz grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen wird, bedarf es für eine Scheidung die beidseitige Zustimmung der Ehepartner. Möchte einer der Ehegatten allerdings nicht geschieden werden, so kann dieser die Zustimmung verweigern, sodass eine Trennungszeit von drei Jahren (Dreijahresfrist) abgewartet werden muss. Nach dessen Ablauf wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet. Wir haben langjährige Erfahrung im Familienrecht und beraten Sie gerne in sämtlichen Bereichen. Umfasst sind u.a. folgende Aspekte:


  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Sorgerecht
  • Versorgungsausgleich
  • Vormundschaftsrechts
  • Ehegattensplitting
  • Elterngeld

Herr Rechtsanwalt Markus P. Koch ist Fachanwalt für Familienrecht in Velbert.

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