Das Mietrecht als Teil des Zivilrechts innerhalb des BGB regelt die Rechtsbeziehung zwischen Mietern und Vermietern und gehört aufgrund seiner existenziellen Bedeutung zu einem der wichtigsten Rechtsgebiete des täglichen Lebens. Ziel und Zweck ist es, die Interessen des Eigentümers oder Vermieters von Grundeigentum mit denjenigen des Mieters angemessen auszugleichen. Wir beraten Sie in allen Belangen des Mietrechts. Umfasst sind u.a. folgende Aspekte:
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