Rechtsanwälte für Maklerrecht in Velbert

Im Maklerrecht geht es um die Rechtsbeziehung zwischen Immobilienmaklern und Käufern bzw. Verkäufern von Immobilien (in der Regel geht um um den Verkauf bzw. Kauf von Häusern und Wohnungen). Diese privatrechtliche Vertragsbeziehung wird durch das allgemeine Vertragsrecht innerhalb des BGBs geregelt und erfährt immer wieder rechtliche Neuerungen, bspw. im Bereich des sog. Makleralleinauftrags. Ein solcher Makleralleinauftrag wird in der Regel zwischen dem Immobilienmakler und einem zum Verkauf seiner Immobilie entschlossenen Eigentümer geschlossen und beinhaltet die Pflicht des Maklers alles zu unternehmen, um die Immobilie zu verkaufen. Verpflichtet wird jedoch auch der Eigentümer, dem es während der Vertragslaufzeit untersagt ist, weitere Makler zu beauftragen. Im Hinblick darauf entschied der BGH, dass für den Makleralleinauftrag eine Vertragslaufzeit von sechs Monaten in aller Regel angemessen ist. Dem Immobilienmakler stehen beim Verkauf einer Immobilie in der Regel zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Bei der klassischen Vermarktungstätigkeit wird die Immobilie zu einem vom Verkäufer beabsichtigten Kaufpreis inseriert. Für bestimmte Immobilienarten hat sich jedoch auch das sog. Bieterverfahren etabliert, wobei keine konkrete Kaufpreiserwartung kommuniziert wird, sondern Interessenten vielmehr dazu aufgefordert werden, dem Makler ein für sie akzeptablen Kaufpreis mitzuteilen. Zudem gab es zuletzt Neuerungen im Bereich der sog. Maklerprovision. Hat ein Makler einen wirksamen Maklervertrag geschlossen und seine Maklertätigkeit erbracht, welche wiederum zu einem Vertragsabschluss geführt hat, hat er Anspruch auf eine Maklerprovision. Bis Ende 2020 galt das sog. Bestellerprinzip, nach welchem der Besteller des Immobilienmaklers die Maklerprovision allein bezahlen musste. Seit der gesetzlichen Änderung gilt jedoch das sog. unechtes Bestellerprinzip, nach welchem sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision in der Regel teilen. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Bereichen des Maklerrechts. Umfasst sind u.a. folgende Aspekte:


  • Makleralleinauftrag
  • Maklervertrag
  • Bieterverfahren
  • Maklerprovision
  • Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Makler
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