Das Reiserecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die sich mit den Rechten und Pflichten von Reisenden während und nach der Reise, Reiseveranstaltern, Beförderungsunternehmen, Hotels und sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Reise befassen. Ziel und Zweck ist es einen einheitlichen Verbraucherschutz zugunsten reisender Verbraucher zu gewährleisten und somit Rechte, Pflichten und Haftungsvoraussetzungen der Beteiligten bei Reisemängeln und sonstigen reisebedingten Schäden darzustellen. Da Reisen, Urlaub und Pauschalreisen naturgemäß regelmäßig Auslandsberührung aufweisen, sind die einschlägigen Regelungen mitunter international geprägt. Folglich sind sowohl deutsches Recht, als auch EU-Recht sowie internationale Verträge und Vereinbarungen von Relevanz. Das Geltungsverhältnis der unterschiedlichen Regelungen wird durch Internationales Privatrecht (IPR) kollisionsrechtlich geregelt. Die Anwendungsbreite der reisevertragsrechtlichen Vorschriften ist weit gefasst. Besonders relevant in diesem Zusammenhang ist das Pauschalreiserecht, welches als reiseveranstalterfreundlich gilt und daher ein vergleichsweise hohes Schutzniveau aufweist. Bspw. gibt es eine Insolvenzabsicherung, welche im Beförderungsrecht oder im Beherbergungsrecht nicht vorkommt. Auch Anzahlungen, Stornogebühren, Leistungsänderungen und Rücktrittsrechte sind im Pauschalreiserecht detailliert geregelt. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Reiserechts. Umfasst sind u.a. folgende Aspekte:
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